Zum 15. 11. 2023 wurde mit Beschluss der Gesellschaft der Verkauf von Versicherungsprodukten auf der Website axa-assistance.at an die Endkunden eingestellt. Dieser Beschluss berührt weder die Gültigkeit und Laufzeit der vor diesem Datum vereinbarten Versicherungen noch die Erbringung von Versicherungsleistungen aus derart abgeschlossenen Versicherungsverträgen. Lediglich ab dem 15. 11. 2023 wird es nicht mehr möglich sein, einen neuen Versicherungsvertrag abzuschließen. Weitere Informationen zu Schadensmeldungen finden Sie in der Sektion Notfall oder Schadensmeldung.

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Auslandsreisen mit einem Personalausweis

Seit 1994 können österreichische Staatsbürger mit einem gültigen österreichischen Personalausweis ohne Einschränkungen in die Länder der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums reisen. Ein Reisepass ist für diese Länder nicht erforderlich. Das österreichische Außenministerium weist jedoch darauf hin, dass der Personalausweis nur in deutscher Sprache ausgestellt wird und möglicherweise schwer lesbar sein kann. Zum Beispiel kann das Foto veraltet sein oder die Handschrift undeutlich. Dies kann bei der Einreise in einige Länder zu Problemen führen.

Auslandsreisen-mit-einem-Personalausweis-(1).jpgMit einem Personalausweis können Sie in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union reisen, einschließlich Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern. Island, Liechtenstein und Norwegen sind Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Die Schweiz hat einen ähnlichen Rechtsstatus in Bezug auf die Freizügigkeit durch ein Abkommen mit der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten. Andere Abkommen ermöglichen die Freizügigkeit nach Andorra, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Montenegro und Serbien.

Für Kinder unter 14 Jahren ist bei Reisen in diese Länder anstelle des Reisepasses auch ein Personalausweis ausreichend. Wenn ein minderjähriges Kind nur mit einem Elternteil oder ohne Eltern reist, ist eine elterliche Erklärung erforderlich. Jeder ungarische Staatsbürger, unabhängig von seinem Alter, benötigt ein geeignetes Identifikationsdokument wie einen Personalausweis, einen Führerschein im Kartenformat oder einen Reisepass. Minderjährige unter 14 Jahren müssen auch im Besitz eines Reisepasses oder einer Identitätskarte sein. Führerscheine, Bankkarten und Schweizer Aufenthaltsbewilligungen sind keine gültigen Reisedokumente.

Für Reisen außerhalb des Schengen-Raums ist ein Reisepass erforderlich. Viele Länder haben auch unterschiedliche Anforderungen an die Gültigkeit des Passes ab dem Einreisedatum, die vor der Reise überprüft werden sollten. Der neue Personalausweis, der ab dem 1. Januar 2016 erhältlich ist, ist auch für Reisen ins Ausland gültig. Monaco ist zwar kein EU-Mitglied, unterhält aber enge Beziehungen zur EU. Monaco ist technisch gesehen Teil des Schengen-Raums, obwohl es an der französisch-monegassischen Grenze keine Passkontrollen gibt. Die französischen Behörden führen in den monegassischen Küstenhäfen im Rahmen eines separaten Abkommens Passkontrollen durch.

Egal, wohin Sie reisen, steht Ihre Sicherheit immer an erster Stelle. Schließen Sie deshalb die passende Reiseversicherung ab!