Zum 15. 11. 2023 wurde mit Beschluss der Gesellschaft der Verkauf von Versicherungsprodukten auf der Website axa-assistance.at an die Endkunden eingestellt. Dieser Beschluss berührt weder die Gültigkeit und Laufzeit der vor diesem Datum vereinbarten Versicherungen noch die Erbringung von Versicherungsleistungen aus derart abgeschlossenen Versicherungsverträgen. Lediglich ab dem 15. 11. 2023 wird es nicht mehr möglich sein, einen neuen Versicherungsvertrag abzuschließen. Weitere Informationen zu Schadensmeldungen finden Sie in der Sektion Notfall oder Schadensmeldung.

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Covid-19

Interessiert Sie, wo Ihre Reiseversicherung eine Covid-19-Infektion oder Quarantäne abdeckt? Ob Sie Anspruch auf die Stornoversicherung haben und wenn ja, zu welchen Bedingungen? Nachstehend finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur aktuellen Situation.
Auf Ihren Auslandsreisen beachten Sie bitte die Hinweise des österreichischen Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.

1. WOHIN KANN ICH REISEN, DAMIT MEINE REISEVERSICHERUNG EINE COVID-19-INFEKTION ABDECKT?
  • Wenn Sie in ein Land reisen, welches das österreichische Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufgrund der aktuellen Covid-19-Ausbreitung nicht als Reiseland empfiehlt, dann vereinbaren Sie die Exzellent-Variante. Die Behandlungskosten für eine Covid-19-Erkrankung werden bis zur Obergrenze von 1 000 000 EUR abgedeckt.
  • Für alle anderen Länder empfehlen wir Ihnen die Komfort-Variante.
  • Das Länderverzeichnis und die aktuellen Reisehinweise finden Sie hier.
2. ICH BEFINDE MICH IM AUSLAND PRÄVENTIV IN QUARANTÄNE. WAS DECKT DIE REISEVERSICHERUNG AB?

Wenn Sie die entsprechende Versicherungsvariante für Ihre jeweilige Reise abgeschlossen haben, gilt Folgendes:Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei ärztlich angeordneter, präventiver Quarantäne, sofern diese nicht im Rahmen der vereinbarten Unterkunft und Verpflegung bzw. auf Kosten der örtlichen Behörden erfolgt.
  • Kosten für die Rückreise nach Ende der ärztlich angeordneten, präventiven Quarantäne, sofern für die Rückreise nicht die ursprüngliche geplante Transportart in Anspruch genommen werden kann.
  • Für Fälle in Zusammenhang mit der ärztlich angeordneten, präventiven Quarantäne haben Sie einer Selbstbeteiligung in Höhe von 20 % vereinbart. Weitere Details zur Leistungsobergrenze und vereinbarten Kostendeckung erfahren Sie im Abschnitt „Umfang der Versicherungsleistungen“, enthalten in den Versicherungsbedingungen.
  • Sollte während der präventiven Quarantäne Ihr Versicherungsschutz auslaufen, dann schreiben Sie uns eine E-Mail an informationen@axa-assistance.at oder rufen Sie uns an unter +43 1 31670-980 (Mo – Fr 09:00 bis 17:00 Uhr).
3. ICH BIN IM AUSLAND UND COVID-POSITIV. WAS DECKT MEINE REISEVERSICHERUNG AB?

Wenn Sie die entsprechende Versicherungsvariante für Ihre jeweilige Reise abgeschlossen haben, gilt Folgendes:
  • Die Reiseversicherung bezieht sich auf Fälle, wenn bei Ihnen eine Covid-19-Infektion nachgewiesen wird.
  • In so einem Fall kontaktieren Sie den Assistenzdienst (die Nummer finden Sie auf Ihrer Versicherungskarte). Die Reiseversicherung deckt die Risiken im Rahmen der medizinischen Behandlungskosten für Ihre Krankenhausbehandlung oder Rückholung aus dem Ausland ab. Wir verlängern Ihren Reiseschutz für die unbedingt erforderliche Dauer, d. h. bis Ihr Gesundheitszustand die Rückkehr nach Österreich erlaubt.
4. DECKT DIE REISEVERSICHERUNG DIE KOSTEN FÜR COVID-19-TESTS?
  • Sofern der Test zum Stellen einer Diagnose dient, da Ihre Gesundheit oder Ihr Leben gefährdet sind und der Test unbedingt erforderlich ist, dann ja.
  • Die Reiseversicherung deckt weder stichprobenartige Tests vor dem Abflug/nach der Landung noch die bei Einreise in ein Drittland bzw. bei Rückreise nach Österreich erforderlichen Tests ab.
5. ICH BIN VOR DEM ABFLUG COVID-POSITIV. KANN ICH DIE STORNOVERSICHERUNG* IN ANSPRUCH NEHMEN?
  • Wenn Sie sich aufgrund einer Covid-19-Infektion in Österreich in Quarantäne befinden, dann deckt die Reiseversicherung die Risiken im Rahmen der Stornoversicherung laut den vereinbarten Bedingungen ab.
6. ICH HABE BEDENKEN BEZÜGLICH DER COVID-19-AUSBREITUNG IM REISELAND: KANN ICH DIE STORNOVERSICHERUNG IN ANSPRUCH NEHMEN?
  • Die Stornoversicherung bezieht sich nicht auf Ereignisse, die im Reiseland aufgrund der Covid-Pandemie eintreten. Die Stornoversicherung deckt nicht die Kosten für den Rücktritt von einer solchen Reise ab. Wenden Sie sich bitte an das Reisebüro bzw. die Fluggesellschaft, wo Sie die Reiseleistungen gekauft haben.
  • In so einem Fall können wir die Gültigkeitsdauer Ihrer Versicherung ändern oder sie stornieren. Bei Bedarf schreiben Sie uns eine E-Mail an informationen@axa-assistance.at. Bitte geben Sie Ihre Vertragsnummer an.
7. ICH BEFINDE MICH VOR REISEANTRITT IN QUARANTÄNE. KANN ICH DIE STORNOVERSICHERUNG IN ANSPRUCH NEHMEN?
  • Nur in dem Falle, wenn bei Ihnen eine Covid-19-Infektion nachgewiesen wird.