Zum 15. 11. 2023 wurde mit Beschluss der Gesellschaft der Verkauf von Versicherungsprodukten auf der Website axa-assistance.at an die Endkunden eingestellt. Dieser Beschluss berührt weder die Gültigkeit und Laufzeit der vor diesem Datum vereinbarten Versicherungen noch die Erbringung von Versicherungsleistungen aus derart abgeschlossenen Versicherungsverträgen. Lediglich ab dem 15. 11. 2023 wird es nicht mehr möglich sein, einen neuen Versicherungsvertrag abzuschließen. Weitere Informationen zu Schadensmeldungen finden Sie in der Sektion Notfall oder Schadensmeldung.

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KFZ Pannen- und Abschleppkostenversicherung

KFZ Pannen- und Abschleppkostenversicherung

Eine Autopanne auf Reisen muss nicht mehr Ihr Albtraum sein. 
Wenn Ihnen Ihr Wagen den Dienst verweigert, organisiert unsere 24h-Einsatzzentrale eine Abschleppung in die nächstgelegene Werkstatt, kümmert sich um die Reparatur und bei Bedarf selbstverständlich auch um eine Ersatzunterkunft. 
 
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  • Wir organisieren eine Vor-Ort-Reparatur bzw. die Abschleppung des Fahrzeugs in die nächste Werkstatt
  • Wir organisieren eine vorübergehende Garagierung des Fahrzeugs, wenn es aus objektiven Gründen nicht möglich ist den Wagen in eine Werkstatt zu bringen (z.B. in den Abendstunden, Feiertag, u.ä., ) 
  • Organisation einer Übernachtung der Insassen des versicherten Fahrzeugs in einem Hotel bis zur genannten Versicherungssumme oder Beförderung der Insassen des versicherten Fahrzeugs zum Zielort oder Ausgangspunkt ihrer Reise durch ein öffentliches Verkehrsmittel.
  • Transport des fahruntauglichen versicherten Fahrzeugs in die vom Wohnsitz der versicherten Person in Österreich nächstgelegene Werkstatt, wenn das versicherte Fahrzeug im Ausland aus technischen Gründen nicht innerhalb von fünf Arbeitstagen repariert werden kann.
KFZ Pannen- und Abschleppkostenversicherung (EUROPÄISCHE LÄNDER GRÜNE KARTE)  Versicherungssumme 
Reparatur Vor Ort oder Abschleppung 
in die nächste Werkstatt
200 €
Reisefortsetzung / Heimkehr (öffentliche Verkehrsmittel) Tatsächliche Kosten
Taxi vom Ereignisort zur vorübergehenden Unterkunft / zum Bahnhof 100 € 
Vorübergehende Unterkunft 100 € / Nacht,
max. 3 Nächte 
Rückholung des nicht reparierten Fahrzeugs 1.000 € (falls der Wagen nicht innerhalb 
von 5 Tagen reparierbar ist) 
 
 
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