Zum 15. 11. 2023 wurde mit Beschluss der Gesellschaft der Verkauf von Versicherungsprodukten auf der Website axa-assistance.at an die Endkunden eingestellt. Dieser Beschluss berührt weder die Gültigkeit und Laufzeit der vor diesem Datum vereinbarten Versicherungen noch die Erbringung von Versicherungsleistungen aus derart abgeschlossenen Versicherungsverträgen. Lediglich ab dem 15. 11. 2023 wird es nicht mehr möglich sein, einen neuen Versicherungsvertrag abzuschließen. Weitere Informationen zu Schadensmeldungen finden Sie in der Sektion Notfall oder Schadensmeldung.

Homepage > Blog > Was bringt Ihnen die Europäische Krankenversicherungskarte?

Vorteile der Europäischen Krankenversicherungskarte

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ist eine kostenlose Karte, mit der Sie während Ihres vorübergehenden Aufenthalts in allen 28 EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz medizinische Leistungen zu den gleichen Bedingungen und Kosten wie die dort versicherten Staatsangehörigen in Anspruch nehmen können.

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Wer kann die Karte nutzen?

Personen, die einen Anspruch auf medizinische Versorgung in Österreich haben und entweder in Österreich oder in einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) wohnen. Diese Bürger können bestimmte notwendige medizinische Leistungen in einem anderen Mitgliedstaat oder Vertragsstaat auf Kosten der österreichischen Krankenversicherung erhalten. Der Anspruch auf diese Leistungen kann mit der Karte überprüft werden.

Geltungsdauer der Europäischen Krankenversicherungskarte

Die Karte ist ab dem Ausstellungsdatum für 36 Monate gültig. Wenn der Anspruch des Karteninhabers auf eine Krankenversicherung in Österreich während der Gültigkeitsdauer der Karte endet, muss die Karte unverzüglich an die ausstellende Verwaltungsstelle der Krankenkasse zurückgegeben werden.

Was muss ich tun, wenn ich meine Karte verliere?

Wenn die Karte beschädigt, verloren, gestohlen oder unbrauchbar wird, muss der Versicherte dies sofort der zuständigen Verwaltungsstelle der Krankenkasse melden, die die Karte ausgestellt hat. In diesem Fall kann der Versicherte gegen Zahlung einer separaten Verwaltungsgebühr eine neue Karte beantragen.

Was ist nicht durch die Karte abgedeckt?

Die Karte kann nicht verwendet werden, wenn der Versicherte gezielt in einen anderen Mitgliedstaat reist, um dort medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen. In solchen Fällen ist eine vorherige Genehmigung erforderlich. Die Karte ist kein Ersatz für eine Reiseversicherung und deckt auch keine privaten Behandlungen oder Diebstähle ab. Um solche Fälle zu vermeiden, ist es ratsam, eine separate Versicherung abzuschließen. An Orten, an denen keine staatlich finanzierte Gesundheitsversorgung verfügbar ist, wird die Karte möglicherweise nicht akzeptiert.

Die richtige Reiseversicherung ist unerlässlich für einen gelungenen Urlaub!