Zum 15. 11. 2023 wurde mit Beschluss der Gesellschaft der Verkauf von Versicherungsprodukten auf der Website axa-assistance.at an die Endkunden eingestellt. Dieser Beschluss berührt weder die Gültigkeit und Laufzeit der vor diesem Datum vereinbarten Versicherungen noch die Erbringung von Versicherungsleistungen aus derart abgeschlossenen Versicherungsverträgen. Lediglich ab dem 15. 11. 2023 wird es nicht mehr möglich sein, einen neuen Versicherungsvertrag abzuschließen. Weitere Informationen zu Schadensmeldungen finden Sie in der Sektion Notfall oder Schadensmeldung.

Reisestornoversicherung

Reisestornoversicherung
 
Pauschalreise oder Flugtickets sind bezahlt, aber Sie müssen unerwartet
zu Hause bleiben? Unsere Versicherung schützt Sie vor hohen
Stornokosten und wir ersetzen Ihnen auch die nicht
in Anspruch genommenen Reiseleistungen.

 
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Reisestornoversicherung 
  • Gilt auch dann, wenn Sie selbst die Reise aus ernsten Gründen absagen
  • Als ernste Gründe gelten z.B.: Todesfall, Krankenhausaufenthalt, Erkrankung oder Unfall einer nahestehenden Person, unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes wegen 
    Kündigung durch den Arbeitgeber, Scheidung oder Trennung vom Partner u.ä. 
  • Ohne Einschränkung können Sie bis zu 3 Tage nach Buchung der Pauschalreise oder einzelner Reiseleistungen die Stornoversicherung abschließen, aber vor Reiseantritt 
  • Bei Versicherungsabschluss später als drei Tage nach Reisebuchung gilt der Versicherungsschutz erst ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss 
  • Deckt auch die Rückreisekosten im Fall eines Reiseabbruchs bei bereits angetretener Reise. Ernste Gründe für einen Reiseabbruch sind z.B.: Tod oder Krankenhausaufenthalt eines Familienmitglieds, bedeutender Sachschaden am Eigentum am Wohnort (höher als 7 500 EUR), eine Sicherheitsbedrohung des Versicherten im Zielland, u.ä. 
  • Enthält eine Entschädigung für jeden Tag des ungenutzten Urlaubs, wenn der Versicherte aus ernsthaften Gründen die Reise vorzeitig beenden musste 
  • Beinhaltet eine Erstattung der nachweislich nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bei Reisestorno und Reiseabbruch.
 
REISESTORNOVERSICHERUNG Optional Stand Alone Produkt
Reisestornoversicherung Tatsächliche Kosten bis zu 
der im Versicherungsvertrag 
angeführten Versicherungssumme, 
max. 10.000 € 
Tatsächliche Kosten bis zu 
der im Versicherungsvertrag 
angeführten Versicherungssumme, 
max. 5.000 € 
Reisestornoversicherung Selbstbehalt 20% 20%
Nicht in Anspruch genommene 
Reiseleistungen
 10.000 €  5.000 €
Reiseabbruch tatsächliche Kosten tatsächliche Kosten


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