Reisestornoversicherung
Pauschalreise oder Flugtickets sind bezahlt, aber Sie müssen unerwartet
zu Hause bleiben? Unsere Versicherung schützt Sie vor hohen
Stornokosten und wir ersetzen Ihnen auch die nicht
in Anspruch genommenen Reiseleistungen.
Reisestornoversicherung
- Gilt auch dann, wenn Sie selbst die Reise aus ernsten Gründen absagen
- Als ernste Gründe gelten z.B.: Todesfall, Krankenhausaufenthalt, Erkrankung oder Unfall einer nahestehenden Person, unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes wegen
Kündigung durch den Arbeitgeber, Scheidung oder Trennung vom Partner u.ä.
- Ohne Einschränkung können Sie bis zu 3 Tage nach Buchung der Pauschalreise oder einzelner Reiseleistungen die Stornoversicherung abschließen, aber vor Reiseantritt
- Bei Versicherungsabschluss später als drei Tage nach Reisebuchung gilt der Versicherungsschutz erst ab dem 10. Tag nach Versicherungsabschluss
- Deckt auch die Rückreisekosten im Fall eines Reiseabbruchs bei bereits angetretener Reise. Ernste Gründe für einen Reiseabbruch sind z.B.: Tod oder Krankenhausaufenthalt eines Familienmitglieds, bedeutender Sachschaden am Eigentum am Wohnort (höher als 7 500 EUR), eine Sicherheitsbedrohung des Versicherten im Zielland, u.ä.
- Enthält eine Entschädigung für jeden Tag des ungenutzten Urlaubs, wenn der Versicherte aus ernsthaften Gründen die Reise vorzeitig beenden musste
- Beinhaltet eine Erstattung der nachweislich nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bei Reisestorno und Reiseabbruch.
REISESTORNOVERSICHERUNG |
Optional |
Stand Alone Produkt |
Reisestornoversicherung |
Tatsächliche Kosten bis zu
der im Versicherungsvertrag
angeführten Versicherungssumme,
max. 10.000 € |
Tatsächliche Kosten bis zu
der im Versicherungsvertrag
angeführten Versicherungssumme,
max. 5.000 € |
Reisestornoversicherung Selbstbehalt |
20% |
20% |
Nicht in Anspruch genommene
Reiseleistungen |
10.000 € |
5.000 € |
Reiseabbruch |
tatsächliche Kosten |
tatsächliche Kosten |